Kurtaxe
Die Stadt Haslach erhebt zur Schaffung, Bereitstellung und Unterhaltung der Kureinrichtungen eine Kurtaxe.
Diese Einnahmen werden zweckgebunden in den örtlichen Bereichen und zur Durchführung bestimmter Veranstaltungen verwendet. Sie kommen ausschließlich demjenigen zugute, der sie zu zahlen hat – dem Gast selbst.
Satzung und Beitrag
Der Kurtaxensatz beträgt derzeit pro Person und Nacht ab 16 Jahren 2,00 Euro. Menschen mit Behinderung sind ab einem Grad der Behinderung von 100 % von der Kurtaxe befreit.
Weiteren Informationen finden Sie in der aktuell gültigen Kurtaxesatzung:
Schwarzwald Gästekarte
Seit mehr als 20 Jahren gibt es die „Schwarzwald-Gästekarte“. Dazu haben sich zahlreiche Tourismusgemeinden aus der gesamten Ferienregion zusammengeschlossen, die gegenseitig ihre Kur- und Gästekarten anerkennen und somit ihr örtliches Kur- und Feriengebiet auf den ganzen Schwarzwald ausdehnen.
Die Schwarzwald-Gästekarte erhält jeder Übernachtungsgast, der Kurtaxe bezahlen muss, bei Anmeldung von ihrem Gastgeber. Die Inhaber der Schwarzwald-Gästekarte profitieren in der Regel von Ermäßigungen auf ortseigene Einrichtungen wie Museen, Schwimmbäder und sonstige Sport- und Freizeitanlagen.
Vorteil für Haslacher Übernachtungsgäste
Als Haslacher Übernachtungsgast haben Sie mit der Schwarzwald-Gästekarte:
- freien Eintritt im Schwarzwälder Trachtenmuseum im Alten Kapuzinerkloster
- freien Eintritt im Hansjakob-Museum im "Freihof"
- ermäßigter Eintrit im Besucherbergwerk "Segen Gottes"
- ermäßigter Eintritt im Freibad
- Die Schwarzwald-Gästekarte ist gleichzeitig die KONUS-Karte für kostenloses Fahren mit Bus und Bahn im gesamten Schwarzwald