Kurtaxe

Die Stadt Haslach erhebt zur Schaffung, Bereitstellung und Unterhaltung der Kureinrichtungen eine Kurtaxe.

Diese Einnahmen werden zweckgebunden in den örtlichen Bereichen und zur Durchführung bestimmter Veranstaltungen verwendet. Sie kommen ausschließlich demjenigen zugute, der sie zu zahlen hat – dem Gast selbst.

 

Satzung und Beitrag

Der Kurtaxensatz beträgt derzeit pro Person und Nacht ab 16 Jahren 2,00 Euro. Menschen mit Behinderung sind ab einem Grad der Behinderung von 100 % von der Kurtaxe befreit.

Weiteren Informationen finden Sie in der aktuell gültigen Kurtaxesatzung:

Kurtaxesatzung

Schwarzwald Gästekarte

Seit mehr als 20 Jahren gibt es die „Schwarzwald-Gästekarte“. Dazu haben sich zahlreiche Tourismusgemeinden aus der gesamten Ferienregion zusammengeschlossen, die gegenseitig ihre Kur- und Gästekarten anerkennen und somit ihr örtliches Kur- und Feriengebiet auf den ganzen Schwarzwald ausdehnen.

Die Schwarzwald-Gästekarte erhält jeder Übernachtungsgast, der Kurtaxe bezahlen muss, bei Anmeldung von ihrem Gastgeber. Die Inhaber der Schwarzwald-Gästekarte profitieren in der Regel von Ermäßigungen auf ortseigene Einrichtungen wie Museen, Schwimmbäder und sonstige Sport- und Freizeitanlagen.

Vorteil für Haslacher Übernachtungsgäste

Als Haslacher Übernachtungsgast haben Sie mit der Schwarzwald-Gästekarte: